Die Wilhelma hat eine weitere Pauschale für die Nutzung des eigenen Parkhauses eingeführt: Neben der Tagespauschale von 8 € gilt künftig auch wahlweise eine Pauschale von 5 € für einen Zeitraum von maximal drei Stunden.
Aufgrund der Rückmeldungen von Inhaberinnen und Inhabern von Jahreskarten sowie Mitgliedern des Vereins der Freunde und Förderer der Wilhelma, welche den zoologisch-botanischen Garten häufig, aber auch für kürzere Zeiträume besuchen, wurde nun entschieden, eine weitere Pauschale für eine Parkdauer von bis zu drei Stunden einzuführen.
Zuletzt wurden die Parkgebühren der Wilhelma im Jahr 2006 erhöht. Eine Anpassung war daher aus wirtschaftlichen Gründen notwendig.